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Patienteninformation

BEHANDLUNGSKOSTEN

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell keine Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Einige private Krankenzusatzversicherungen übernehmen Teilbeträge oder auch die gesamten Kosten, je nach Tarif. Beihilfekassen übernehmen meistens auch nur einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten.
Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten, vorausgesetzt die Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker ist im Versicherungsschutz vereinbart.

Ob Ihre Versicherung die gesamten Kosten oder Teilbeträge übernimmt, sollten sie vor einer Behandlung klären.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Rechnung muss von Ihnen beglichen werden, auch wenn Ihre Versicherung keine Kosten übernimmt.

Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar oder mit EC-Karte gegen Ausstellung einer Rechnung bezahlt.
Für Privat- und Zusatzversicherte Patienten wird die Rechnung nach GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) erstellt.