Patienteninformation
Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell keine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Einige private Krankenzusatzversicherungen übernehmen Teilbeträge oder auch die gesamten Kosten, je nach Tarif. Beihilfekassen übernehmen meistens auch nur einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten, vorausgesetzt die Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker ist im Versicherungsschutz vereinbart.
Ob Ihre Versicherung die gesamten Kosten oder Teilbeträge übernimmt, sollten Sie vor einer Behandlung klären. Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Rechnung muss von Ihnen beglichen werden, auch wenn Ihre Versicherung keine Kosten übernimmt.
Es kann aber auch VORTEILE haben, Selbstzahler zu sein. Bei Selbstzahlern erfährt die Krankenkasse weder, dass Sie eine Therapie machen, noch eine Diagnose. Selbst bezahlte Therapiekosten können in der Regel steuerlich als aussergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten.
Bitte überlegen Sie kurz, wie viel Geld Sie täglich für irgendwelche Dinge ausgeben. Eine Investition in sich selbst lohnt sich immer, denn sie verbessert Ihre Lebenssituation. Außerdem belegen Studien, dass der Ansporn bei selbst gezahlten Therapien größer ist, diese ernster genommen werden und der Erfolg garantierter ist.
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar oder mit EC-Karte gegen Ausstellung einer Rechnung bezahlt. Für privat- oder zusatzversicherte Patienten wird die Rechnung nach GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) erstellt.
Ich biete jeden Mittwoch von 9 – 10 Uhr eine Telefonsprechstunde an.
In dieser Zeit können Sie Ergebnisse von Laborbefunden erfragen, kurze Fragen und Sorgen geklärt werden oder Sie mich einfach schon mal am Telefon kennenlernen. Ich freue mich auf Ihren Anruf.